Autofahrer, die in den kommenden Tagen noch mit Winter- oder Ganzjahresreifen in Italien unterwegs sein möchten, sollten vor der Fahrt den Index ihrer Reifen mit den Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) abgleichen. Vom 15. Mai 2014 bis 14. Oktober 2014 dürfen bestimmte Winterreifen und Ganzjahresreifen (jeweils M+S) in Italien nicht mehr genutzt werden. Betroffen sind Fahrzeuge, die Reifen mit den Geschwindigkeitsklassen L, M, N, P und Q montiert haben. Außerdem darf der Index des aufgezogenen Reifens (ab der Klasse R) nicht unter dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragenen Geschwindigkeitsindex liegen. Der Index findet sich als letzter Buchstabe auf der Bereifung.


Wer dennoch mit einem nicht zugelassenen Reifen auf italienischen Straßen unterwegs ist, muss mit Strafen zwischen 419 und 1.682 Euro rechnen. Zudem kann auch eine Beschlagnahme des Fahrzeugs angeordnet werden. Generell rät der ADAC, in den Sommermonaten aus Sicherheitsaspekten auf Sommerreifen zu wechseln.

Foto: ADAC

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