In 2013 starben 428 Personen auf deutschen Autobahnen; die Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 10,6 Prozent. Damit starb jeder achte Verkehrstote auf der Autobahn. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) rät zu Gelassenheit am Steuer. Wer seine Emotionen nicht unter Kontrolle hat und nicht entspannt fährt, gefährdet sich und andere.
Wer an gefährliche Emotionen im Straßenverkehr denkt, stellt sich zumeist aggressive Fahrer vor. Doch auch Euphorie oder Langeweile können gefährlich werden. „Überschäumende Emotionen, gleich ob positiv oder negativ, bergen Risiken“, erläutert Kurt Bodewig, Präsident der DVW und Bundesminister a.D. „Euphorie beispielsweise vermindert Hemmungen und verleiht vielen Menschen ein Gefühl der Unverletzbarkeit. Das kann allerdings auf der Autobahn sehr kontraproduktiv sein, wenn sie zu unangepasster Geschwindigkeit und einem risikofreudigen Fahrstil verleitet.“
Eine langweilige, monotone Fahrt kann Unaufmerksamkeit und Müdigkeitsanfälle zur Folge haben. Hiervon sind beispielsweise Berufspendler betroffen, die jeden Tag dieselbe Strecke zurücklegen; sie kennen diese vermeintlich „im Schlaf“. Manche Fahrer lenken sich mit Nebentätigkeiten ab. Doch ein Smart Phone, ein Laptop oder ein Handy am Steuer können lebensgefährlich sein: „Viele denken, dass eine kurze SMS oder das Abrufen der E-Mails am Steuer Bagatellen sind“, so Bodewig. „Doch in nur fünf Sekunden legt ein Autofahrer auf der Autobahn schnell eine Distanz von 180 Metern zurück – mit Blick auf das Mobilgerät ist das ein Blindflug. Mobile Geräte sollten während der Fahrt grundsätzlich ausgeschaltet werden.“ Auch Navigationsgeräte sind Aufmerksamkeitskiller – hier können Autofahrer entgegenwirken, indem sie die Route vor dem Start eingeben.
Aggressivität ist insbesondere gefährlich, wenn sie sich nicht nur verbal, sondern in Verhaltensweisen niederschlägt. Andere Verkehrsteilnehmer zu bedrängen, auszubremsen oder versuchen abzuhängen entspricht auch nicht der Straßenverkehrsordnung (StVO). Bodewig: „Es ist kein Zufall, dass die ersten beiden Paragrafen der StVO den Verkehrsraum als Sozialraum darstellen und das gewünschte soziale Verhalten beschreiben.“
StVO, § 1 und 2: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
Quelle: Deutsche Verkehrswacht
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