Die Weitergabe von Aufnahmen einer Dashcam an die Polizei verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz. So urteilte das Verwaltungsgericht Ansbach am Dienstag im bundesweit ersten Dashcam-Prozess. Der ACV kritisiert die trotzdem unklare Gesetzeslage in Deutschland.
Dashcams sind kleine Auto-Videokameras, die an der Windschutzscheibe oder am Armaturenbrett befestigt werden. Sie filmen ununterbrochen das Verkehrsgeschehen vor dem Auto und andere Verkehrsteilnehmer. Wer die Aufnahmen jedoch an Dritte weitergibt, im Internet auf Facebook oder Youtube hochlädt, der verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz, wie das Verwaltungsgericht Ansbach am Dienstag urteilte.
Kläger gab Videomaterial an Polizei weiter
Im verhandelten Fall klagte ein Nürnberger Anwalt gegen die Entscheidung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht. Der Mann filmte permanent das Verkehrsgeschehen und stellte die Aufnahmen der Polizei zur Verfügung. Die Behörde untersagte ihm daraufhin den Einsatz der Autokamera. Dagegen klagte der Anwalt, es kam zum Prozess. Im konkreten Fall hob das Gericht das Verbot aufgrund eines formalen Fehlers im Bescheid des Landesamts für Datenschutzaufsicht auf.
Der Richter brachte zum Ausdruck, dass Autofahrer, die Videos mit Dashcams speziell dafür drehten, sie später im Internet zu veröffentlichen oder der Polizei zur Verfügung zu stellen, gegen das Datenschutzgesetz verstoßen. Denn die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten seien höher zu bewerten als das Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis für den Fall eines Unfalls.
ACV kritisiert unklare Gesetzeslage
Der ACV Automobil-Club Verkehr sieht den Trend zu Dashcams in Windschutzscheiben kritisch. „Die Kameras zeichnen permanent das Verkehrsgeschehen auf und verletzen damit Persönlichkeitsrechte anderer Autofahrer und Passanten, die nicht wissen, dass sie gefilmt werden“, so Jürgen Koglin, Sprecher des verkehrspolitischen Ausschusses des ACV. Viele Autofahrer sehen einen Vorteil darin, im Falle eines Unfalls, Videobeweise in der Hand zu haben. „Doch das Datenschutzinteresse unbeteiligter Personen muss hier im Vordergrund stehen“, so Koglin weiter. „Deshalb ist der Einsatz von Dashcams in Belgien, Luxemburg, Österreich und Portugal bereits strikt untersagt.“
Das Urteil des Verwaltungsgericht Ansbach untersagt zwar Aufnahmen zu machen und sie später ins Internet zu stellen oder an Dritte weiterzugeben, trotzdem ist es ein schwammiges Urteil, das nach wie vor Fragen offenlässt, kritisiert der ACV. Die Nutzung von Dashcams in Deutschland ist weiterhin nicht verboten. Es ist unklar, ob ein Gericht Videoaufzeichnungen als Beweismittel zulässt. Bislang hängt das vom zuständigen Gericht und der Art des Deliktes ab.
Eigenschaften der Dashcams
Immer mehr Dashcamvideos landen auf Youtube. Sie dokumentieren Horrorunfälle oder kuriose Ereignisse vom Straßenrand. In Russland ist der Einsatz der Kameras weit verbreitet. Die Aufnahmen sind dort sogar als Beweismittel vor Gericht zugelassen. In Großbritannien können Dashcam-Betreiber sogar mit handfesten Vorteilen rechnen: Zahlreiche Autoversicherer räumen den Autofahrern wegen der im Fall eines Unfalls besseren Beweislage sogar Rabatte ein.
Wie funktioniert eine Dashcam?
Die kleine Kamera wird hinter der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigt. Die Geräte sind bereits ab 50 Euro erhältlich. Die Stromversorgung läuft über einen Akku oder durch ein Kabel am Zigarettenanzünder. Weitwinklige Objektive ermöglichen Aufnahmen von allem was sich vor dem Fahrzeug passiert. In der oberen Preisklasse gibt es Modelle, die mit einer zweiten Kamera den Innenraum des Autos filmt.
Dashcams können zusätzlich mit GPS ausgestattet sein. Die ständige Aufzeichnung der Koordinaten ermöglicht es, ein genaues Bewegungsprofil des Fahrers nachzuvollziehen. Einige Modelle verfügen über Bewegungssensoren. Damit ist die ständige Bewachung des Fahrzeugs garantiert, denn sie beginnen bei Auslösung der Sensorik automatisch mit der Aufzeichnung. Das Material wird auf einer Speicherkarte gesichert und ist über ein Kartelesegerät von jedem Computer aus abrufbar.
Der ACV Automobil-Club Verkehr ist derzeit mit seinen 300 000 Mitgliedern der drittgrößte Automobil-Club in Deutschland. Der Verein bietet seinen Mitgliedern umfassenden Schutz und Sicherheit im mobilen Leben und steht rund um die Uhr europaweit mit Rat und Tat zur Verfügung. Er ist serviceorientiert, leistungsfähig, preiswert und hat für jeden das optimale Leistungspaket.
Quelle: Automobil-Club Verkehr
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