Schlechte Sichtverhältnisse, ein zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und eine nicht angepasste Geschwindigkeit – das sind die Hauptgründe für Straßenverkehrsunfälle bei Nebel. Laut Statistischem Bundesamt (destatis) verunglückten im vergangenen Jahr 458 Menschen bei nebelbedingten Unfällen, elf davon starben.


Das Fahren bei Nebel erfordert eine erhöhte Aufmerksamkeit. „Verzichten Sie auf jegliche Ablenkung in Form von lauter Musik oder Telefonaten“, rät Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und Bundesminister a.D. „Besonders wichtig in im wahrsten Sinn des Wortes ‚undurchsichtigen Verkehrssituationen‘ ist eine angepasste Geschwindigkeit und genügend Abstand.“

Bei Nebel erscheinen Gegenstände weiter entfernt als sie es sind – deshalb sollten sich Autofahrer an den Leitpfosten am rechten Fahrbahnrand orientieren und keinesfalls an den Rücklichtern eines vorausfahrenden Fahrzeugs. Die Leitpfosten sind auf Landstraßen und Autobahnen auf gerader Strecke im Abstand von 50 Meter aufgestellt. Als Faustregel für den Mindestabstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug gilt: Abstand ist gleich Geschwindigkeit. Bei 50 km/h sollte der Abstand somit mindestens 50 Meter betragen. Bei einer Sichtweite unter 50 Meter liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h (StVO § 3 Abs. 1). Wer nur einen Pfosten sieht, darf dementsprechend nicht schneller als 50 km/h fahren.

Nebelschlussleuchten dürfen Autofahrer erst benutzen, wenn die Sichtweite nebelbedingt weniger als 50 Meter beträgt. Sobald sich die Sichtverhältnisse gebessert haben, müssen Autofahrer die Schlussleuchten sofort ausschalten, da sie andernfalls den nachfolgenden Verkehr blenden. Zusätzlich schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO § 17 Abs. 3) vor: „Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.“

Zusätzlich zu Nebelschlussleuchten können bei erheblicher witterungsbedingter Sichtbeeinträchtigung auch Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Dabei müssen die normalen Scheinwerfer auf Stand- und/oder Abblendlicht eingestellt werden. Auch die Nebelscheinwerfer müssen ausgeschaltet werden, wenn die Witterung sich bessert.

Die erhöhte Konzentration machen Nebelfahrten besonders anstrengend. Legen Sie eine Pause ein, wenn die Augen ermüden oder Sie sich unsicher fühlen. Nutzen Sie die Pause auch dazu, Scheinwerfer und Leuchten abzuwischen und Schmutz und Feuchtigkeit zu beseitigen. Die Windschutzscheibe sollte regelmäßig von innen und außen geputzt werden.

Quelle: Deutsche Verkehrswacht

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