Der Herbst hat Einzug gehalten: Das Laub verfärbt sich und fällt zu Boden. Doch was im Sonnenschein so schön aussieht, kann schnell zur Gefahr werden. Denn im Herbst sinken nicht nur die Temperaturen, auch die Niederschläge nehmen zu und feuchtes Herbstlaub verwandelt Bürgersteige in rutschige Flächen. Deshalb können Kommunen in ihren Satzungen festschreiben, ob und in welchem Umfang sich Hauseigentümer um die Reinigung der Fußwege kümmern müssen. Wer sich dieser Pflicht dauerhaft entzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die Kommunen mit einer Geldstrafe ahnden können. Natürlich kann der Eigentümer eines Mietshauses diese Reinigungspflicht über den Mietvertrag auch an seine Mieter weitergeben.


Doch hat solch ein Unfall nicht nur eine strafrechtliche Seite, hier geht es, wie die HUK-COBURG mitteilt, auch um persönliche Haftung. Bricht sich ein Passant beispielsweise das Bein, weil vergessen wurde, die Blätter wegzufegen, muss der Verursacher für den Schaden aufkommen. Ohne private Haftpflichtversicherung kann das teuer werden: Im geschilderten Fall stehen dem Geschädigten neben den Behandlungskosten noch Schmerzensgeld – und falls er arbeitet – auch eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall zu. Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Schäden zurück, können sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig werden.

Quelle: HUK

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