Nach dem langen Winter macht sich Reh-, Rot-, Damm- und Schwarzwild in der Frühlingszeit wieder vermehrt zur Futtersuche und Revierverteilung auf. Rehe grenzen ihre Gebiete ab, jüngere Rehböcke werden vertrieben und begeben sich bei der Suche nach eigenen Territorien auf Wanderung. Straßen in waldreichen Gebieten und an Wald-Feldgrenzen werden deshalb in den Frühlingsmonaten besonders häufig von diesen Tieren überquert. Laut Wildunfallstatistik des Deutschen Jagdverbands ereignet sich durchschnittlich alle zweieinhalb Minuten ein Wildunfall, betroffen sind vor allem die Monate April und Mai sowie der Herbst. Die Gothaer Schadenstatistik 2014 weist in den beiden Frühlingsmonaten rund 20 Prozent mehr Unfälle aus als noch im März. Unerwartet für die Tiere überschneidet sich durch die Zeitumstellung in diesen Monaten der Pendlerverkehr mit der besonders aktiven Zeit der Wildtiere während der Dämmerung. Daher passieren die meisten Unfälle mit Wildtieren morgens zwischen 5 und 8 Uhr sowie abends zwischen 17 und 0 Uhr. In rund 80 Prozent der Fälle wird ein Reh angefahren, bei 10 Prozent der Wildunfälle kann ein Autofahrer vor einem Wildschwein nicht mehr rechtzeitig bremsen.


Wie können Wildunfälle vermieden werden?
Während des Wildwechsels empfiehlt der ADAC den Straßenrand immer im Auge zu haben, ausreichend Abstand zum rechten Fahrbahnrand einzuhalten, eine erhöhte Bremsbereitschaft und vor allem langsamer zu fahren. Die Fahrgeschwindigkeit soll der Sichtweite entsprechen: Bei einer Sichtweite von 50 Metern sollte nicht schneller als 50 Stundenkilometer gefahren werden.

Auf Strecken, die durch das Warnschild mit dem springenden Reh ausgezeichnet sind, ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Wird Wild gesichtet, kann die Hupe dabei helfen, die Tiere zu verscheuchen. Das Fernlicht abzublenden wird zusätzlich empfohlen. Dies verhindert beim Wild eine Schockstarre, in der die Tiere sich nicht mehr vom Fleck bewegen.

Auch wenn bereits ein Tier die Straße überquert hat, ist besondere Vorsicht geboten, denn Rehe und Wildschweine sind oft in der Gruppe unterwegs.

Was tun nach einem Wildunfall?
Kommt es trotz aller Vorsicht doch zu einem Wildunfall, müssen Polizei, falls bekannt Revierinhaber oder Forstbehörde sofort verständigt werden. Versicherungsrelevant sind Fotos der Unfallstelle und – sofern nicht geflüchtet – des angefahrenen Tieres. Für die KFZ-Versicherung ist der Nachweis durch eine „Wildunfallbescheinigung“ notwendig, die vom Jagdausübungsberechtigen oder dessen Vertreter ausgefüllt wird. Der Versicherung sollte der Schaden umgehend gemeldet werden.

Wie ist der Wildunfall versichert?
Bei Unfällen mit „Haarwild“ (zum Beispiel Rehe, Hirsche, Wildschweine) ist der Schaden über die Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Einige Gesellschaften bieten in ihrer Grunddeckung bereits eine Deckungsausweitung auf weitere Tiere aus. „In den neueren Tarifen der Gothaer ist auch ein Zusammenstoß mit Pferden, Rindern, Ziegen und Schafen versichert“, erklärt Gothaer Kfz-Experte Armin Eckert. Gegen einen geringen Beitragszuschlag kann der Gothaer Kunde über den Top-Schutz in der Teilkasko sogar den Zusammenstoß mit Tieren aller Art absichern.

Wichtig zu beachten: Kommt es zu einem Unfall, um einem Tier auszuweichen oder wurde vor Schreck das Fahrzeug in den Straßengraben gelenkt, muss bewiesen werden, dass das Manöver einen größeren Schaden verhindert hat. Für einen umfassenden Schutz ist daher der Abschluss einer Vollkasko-Versicherung zu empfehlen. Der Versicherungsschutz greift dann auch bei Wildunfällen, die nicht über die Teilkasko abgedeckt werden, oder in Fällen, in denen der Fahrer einen Wildunfall nicht nachweisen kann.

Quelle: Gothaer Versicherung

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