Der ACV Automobil-Club Verkehr schließt sich dem Städte- und Gemeindebund an: „Generelles Tempo 30 innerorts ist wohl ein verspäteter Aprilscherz“, sagt der verkehrspolitische Sprecher des ACV, Jürgen Koglin.
Die Verkehrsminister der Länder stimmten einstimmig für die Ausweitung der Tempo-30-Zonen in Ortschaften. Im Herbst werden die Entwürfe der neuen Arbeitsgruppe erwartet. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) signalisierte bereits im Vorfeld Gesprächsbereitschaft.
Ein Tempolimit ist dort sinnvoll, wo vermehrt schwächere Verkehrsteilnehmer unterwegs sind: vor Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und Seniorenheimen. In der Regel gelten hier bereits heute reduzierte Geschwindigkeiten. So verhält es sich auch in verkehrsberuhigten Wohngebieten.
Seit 1957 gilt innerorts die Basisgeschwindigkeit 50 km/h. „Die Bundesregierung kam in den letzten Jahrzehnten gut mit dieser Regelung in Ortschaften zurecht“, so Koglin weiter. Ein pauschales Tempo 30 ist für den ACV nicht nachvollziehbar und zu weit gegriffen. Diese Forderung gleicht nahezu der Abschaffung des Individualverkehrs und öffentlichen Personennahverkehrs.
Quelle: ACV
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