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Alpine-Symbol

Seit Juni 2017 gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol als wintertauglich. Für die Nutzung der herkömmlichen M+S-Reifen besteht eine Übergangsfrist von sechs Jahren, wenn sie noch 2017 hergestellt wurden. Alle Autoreifen, die ab 2018 produziert werden und nicht das Alpine-Symbol tragen, dürfen bei winterlichen Verhältnissen dann nicht mehr gefahren werden.

In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht

Bei Schnee, Schneematsch und Glatteis dürfen Autos nur mit entsprechend gekennzeichneten Reifen fahren. Seit einer Novelle der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die am 1. Juni 2017 in Kraft getreten ist, gilt nur noch das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit stilisierter Schneeflocke) als Kennzeichnung.

Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht und Bundesminister a. D.:
„Das Alpine-Symbol steht für strengere und vor allem einheitliche Prüfkriterien bei Winterreifen. Gerade beim Bremsen und der Traktion auf Schnee oder Glatteis zeigen sich die besseren Eigenschaften. Es ist ein Qualitätssiegel für mehr Sicherheit und auch darum dringend empfohlen.“

Reifen mit M+S-Zeichen bis 2024 fahrbar

Autofahrer müssen aber nicht gleich neue Winterreifen kaufen. Wer Reifen hat, die nur das alte M+S-Zeichen tragen, darf diese auch bei winterlichen Verhältnissen noch bis 30. September 2024 fahren – allerdings nur, wenn das Herstellungsdatum vor dem 1. Januar 2018 liegt. Ab diesem Stichtag produzierte Reifen müssen in jedem Fall das Alpine-Symbol haben, um bei eisiger Witterung gefahren werden zu dürfen. Das Herstellungsdatum lässt sich über die DOT-Nummer auf der Reifenflanke ermitteln. Sie besteht aus vier Ziffern, wobei die ersten beiden die Produktionswoche und die letzten beiden das Produktionsjahr anzeigen. Reifen mit „DOT 5217“ wurden also in der 52. Kalenderwoche 2017 hergestellt.

Ohne Winterreifen bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kostet Bußgeld

Autofahrer, die bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne entsprechende Bereifung unterwegs sind, gefährden nicht nur sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer, sondern müssen auch mit Strafen rechnen. Wer mit Sommerbereifung im Winter fährt, dem drohen ein Bußgeld von mindesten 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Neu ist, dass ab 2018 auch der Fahrzeughalter (sofern er nicht der Fahrer ist) bestraft wird, wenn er das Fahren mit falscher Bereifung anordnet oder zulässt. Auch hier gibt es einen Punkt und 75 Euro Bußgeld.

Quelle: Deutsche Verkehrswacht