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Wildunfälle um 6 % gestiegen

In 2017 ereigneten sich laut Statistischem Bundesamt 2548 Unfälle mit Personenschaden, bei denen die Ursache Wild auf der Fahrbahn war. Damit stieg die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um mehr als sechs Prozent. Auch wenn sich Wildunfälle das ganze Jahr über ereignen, gibt es regelmäßig Spitzen im Spätherbst sowie April und Mai.

Gefahr in frühen Morgenstunden und am Abend

Autofahrer müssen besonders in den frühen Morgenstunden und am Abend vorsichtig sein. Laut Unfallforschung der Versicherer (UDV) passieren die meisten Wildunfälle zwischen 5 und 8 Uhr sowie zwischen 17 Uhr und Mitternacht. Bei Dämmerung und Dunkelheit sind die Tiere am Straßenrand schlecht zu erkennen, gerade wenn ab Frühjahr die Vegetation austreibt und zusätzlichen Sichtschutz bieten kann. In etwa 80 Prozent der Fälle ereignet sich eine Kollision mit einem Reh, jedes zehnte Tier ist ein Wildschwein.

Gefahrenzeichen „Wildwechsel“ beachten

In Gegenden mit hoher Wilddichte erinnert das Gefahrenzeichen „Wildwechsel“ daran, aufmerksam zu sein und die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen. Dennoch ist in Waldstücken und ländlichen Gegenden generell mehr Aufmerksamkeit gefragt. Bei einer Begegnung mit einem Reh oder Wildschwein auf der Straße, sollten Autofahrer in keinem Fall die Tiere überholen oder riskante Ausweichmanöver starten. Sie können dabei schnell die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und in den Gegenverkehr geraten oder gegen einen Baum prallen.

Bremsen, abblenden und hupen

Überquert ein Tier die Fahrbahn und lässt es der nachfolgende Verkehr zu, gilt für Autofahrer, bremsen, abblenden und hupen, damit die Tiere fliehen können. Hier ist auch auf eventuell nachfolgende Tiere zu achten. Ist eine Kollision mit den querenden Tieren nicht mehr zu vermeiden, heißt es, Lenkrad festhalten und so stark wie möglich abbremsen. Erwischt man dabei ein Wildtier, wird die Unfallstelle abgesichert und die Polizei sowie Forstverwaltung informiert. Dies gilt auch, wenn das Tier nur verletzt oder in den Wald geflüchtet ist. Wer ein getötetes Tier mitnimmt, macht sich der Wilderei schuldig und muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Quelle: Deutsche Verkehrswacht