Napoléon führt Rechtsfahrgebot ein
Was viele Autofahrer nicht wissen: Bereits Napoléon Bonaparte führte zu seiner Zeit das Rechtsfahrgebot im Straßenverkehr ein. Allerdings fährt heutzutage knapp ein Drittel der Deutschen (32 Prozent) bevorzugt auf dem mittleren Fahrstreifen. Das ergab eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland. Dabei ist das Rechtsfahrgebot in der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben: Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum müssen möglichst weit rechts fahren bei Gegenverkehr, Überholvorgängen oder unübersichtlichen Straßenabschnitten, weil dies zum besseren Verkehrsfluss beiträgt. Freie Fahrstreifenwahl gilt dagegen im Stadtgebiet für Kraftfahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Was genau Autofahrer auf Fahrbahnen mit mehr als zwei Spuren beachten sollten, erklärt Kfz-Versicherungsexperte Frank Bärnhof.
Die Lieblingsspur der Deutschen: Regelverstoß oder erlaubt
Ein Drittel der deutschen Autofahrer bevorzugt die goldene Mitte. Doch müssen sie sich nicht früher oder später von ihrer Lieblingsspur trennen, um das Rechtsfahrgebot einzuhalten? Nicht immer, denn die gesetzliche Regelung lässt unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen zu. CosmosDirekt-Experte Frank Bärnhof erklärt, welche Sonderregelung außerhalb geschlossener Ortschaften mit mehr als zwei Fahrspuren gilt:
„Kraftfahrzeuge dürfen den mittleren Fahrstreifen durchgängig befahren, wenn zumindest hin und wieder rechts davon ein Fahrzeug fährt. Das Rechtsfahrgebot ist also abhängig von der jeweiligen Verkehrsdichte.“
Doch was bedeutet „hin und wieder“?
„Sind viele Fahrzeug unterwegs und ist die Zeitspanne für einen nächsten Überholvorgang somit sehr gering, kann man auf der mittleren Spur weiterfahren. Sind wenige Fahrzeug unterwegs und kann die rechte Spur somit für längere Zeit genutzt werden, sollte man auch auf diese Spur wechseln.“
Frank Bärnhof, CosmosDirekt-Experte
Wann die goldene Mitte für Autofahrer teuer wird
„Stört doch keinen.“ Auf der Autobahn ist alles frei, nur hin und wieder fährt vereinzelt ein Auto vorbei. Doch egal, ob freie Fahrt oder dichter Verkehr:
„Wer außerorts auf einer Kraftfahrstraße oder Autobahn die linke oder mittlere Spur blockiert, obwohl rechtsseitig freie Fahrt ist, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot.“
Frank Bärnhof, CosmosDirekt-Experte
Mit 15,– Euro Bußgeld wird das Nichtbenutzen der rechten Fahrbahnseite noch vergleichsweise milde geahndet. Weitaus tiefer in die Tasche greifen müssen Autofahrer, wenn sie durch den Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot einen anderen Verkehrsteilnehmer behindern. In diesem Fall werden 80,– Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg fällig.
Achtung Sonntagsfahrer!
Bummler auf der Überholspur kennt fast jeder Autofahrer. Dabei birgt das Linksfahren ein oft unterschätztes Gefahrenpotenzial: Zum einen, weil es andere Verkehrsteilnehmer provoziert, zum anderen, da sich das Unfallrisiko erhöht. Stößt man als Autofahrer auf einen sogenannten „Linksschleicher“, ist Vorsicht geboten – Fahrer sollten sich keinesfalls dazu verleiten lassen, rechts zu überholen. Sie riskieren außerhalb geschlossener Ortschaften ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Auch innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es bestimmte Ausnahmen, die es zu beachten gilt, weiß Frank Bärnhof:
„Stadtautobahnen befinden sich zwar eindeutig innerorts – das Rechtsüberholen ist jedoch auch hier nicht erlaubt.“
„Wird die Mittelspur von einem Linksschleicher blockiert, sind weder Lichthupe noch dichtes Auffahren legitime Mittel, um sich freie Fahrt zu verschaffen. Es ist stattdessen ratsam, sich zurückfallen zu lassen und anschließend auf die linke Fahrbahn zu wechseln, um danach regelkonform zu überholen. Ein regelmäßiger Blick in den Rückspiegel und Blinkersetzen sollten dabei selbstverständlich sein.“
Frank Bärnhof, CosmosDirekt-Experte
Quelle: CosmosDirekt