Hildegard Müller, VDA

Beratung über Gesetzesentwurf

Bundestag und Bundesrat beraten heute und morgen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum autonomen Fahren.

„Das autonome Fahren braucht freie Bahn und eine schnelle Einigung. Deutschland hat auf diesem Feld einen großen technologischen Vorsprung erarbeitet, den wir jetzt nicht durch zeitliche Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren verspielen dürfen. Wir brauchen eine bundesweite einheitliche Regelung, weil die Erprobung automatisierter und autonomer Fahrsysteme nicht an der Grenze von Bundesländern Halt machen kann. Ich hoffe auf zügige Beratungen in Bundesrat und Bundestag und eine bürokratiearme Umsetzung, damit die Innovationen rasch auf die Straße kommen.“

Hildegard Müller, Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA)

Verlässlicher Rechtsrahmen benötigt

Automobilhersteller und Zulieferer benötigten einen verlässlichen Rechtsrahmen, um den Regelbetrieb autonomer Fahrzeuge in allen Bundesländern aufzunehmen. Bereits im Gesetzentwurf der Bundesregierung waren dazu wichtige Regelungen vorgenommen worden. Im parlamentarischen Prozess sollten nun Konkretisierungen zur bundesweiten Erprobungsmöglichkeit und zur Fahrzeugerkennung von Einsatz- und Rettungskräften ergänzt werden. Durch die sog. C2X-Kommunikation können Signale von Einsatz- und Rettungskräften direkt an andere Fahrzeuge gesendet werden. Damit wird den vernetzten und automatisierten Autos gemeldet, aus welcher Richtung und mit welcher Geschwindigkeit sich Einsatzfahrzeuge nähern.

Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes und der notwendigen Verordnungen sollte die Umsetzung auf Ebene der Bundes- und Landesbehörden zügig vorgenommen werden. Auch der bürokratische Aufwand sollte möglichst überschaubar bleiben.

Foto: Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA)