Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol
Gut eineinhalb Monate nach der begrenzten Freigabe von Cannabis hat der Bundestag verkehrsrechtliche Anpassungen am Gesetz auf den Weg gebracht. Zukünftig soll, ähnlich wie bei Alkohol (0,5 Promille), auch bei Cannabis ein Grenzwert eingeführt werden. Der Entwurf sieht einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blut vor, wie von der interdisziplinären Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums empfohlen. Derzeit gilt in der Rechtsprechung ein niedrigerer Wert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut.
Für den ACV Automobil-Club Verkehr ist die geplante Anhebung des THC-Grenzwerts mit Risiken verbunden.
„Die Erhöhung darf nicht den Eindruck erwecken, es sei unbedenklich, unter Cannabiseinfluss Auto zu fahren. Unabhängig vom Grenzwert brauchen wir ein klares Signal: Wer unter der Wirkung von Cannabis steht, fährt nicht.“
ACV Geschäftsführer Holger Küster
Infos über die Risiken des Cannabiskonsums
Aus Sicht des ACV ist es entscheidend, Verkehrsteilnehmende umfassend über die Risiken des Cannabiskonsums im Straßenverkehr zu informieren. Der Konsum von Cannabis führt nachweislich zu Konzentrationseinschränkungen und verlängerten Reaktionszeiten, was die Unfallgefahr erheblich erhöht. Der ACV unterstützt die Präventionskampagne #DontDriveHigh der Verkehrssicherheitsinitiative #mehrAchtung.
Gefährdung junger Menschen
Besonders besorgt ist der ACV über die Gefährdung junger Menschen, die oft noch wenig Erfahrung im Straßenverkehr haben und sich der Einschränkung ihrer Fahrtüchtigkeit durch Cannabis nicht immer bewusst sind. Der ACV begrüßt daher die Pläne der Bundesregierung, bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern auf eine Anhebung des THC-Grenzwerts zu verzichten.
Foto: ACV Automobil-Club Verkehr e.V.