Die richterliche Entscheidung ist ein Lichtblick und lässt hoffen, dass geschädigte Autofahrer nicht wie in der Vergangenheit immer wieder leer ausgehen“, sagte Volker Lempp, Leiter Verkehrsrecht beim ACE Auto Club Europa. Lempp kommentierte das Urteil des Landgerichts Heilbronn, wonach die Stadt einem Autofahrer Schadenersatz zahlen muss, dessen Wagen in ein tiefes Schlagloch geraten war und dabei beschädigt wurde.
„Kommunen sollten angesichts der neuen Rechtsprechung ihre Verkehrssicherungspflicht künftig ernster nehmen“, forderte Lempp. Nach Darstellung des Verkehrsrechtsexperten weicht das Urteil von der herrschenden Rechtslehre ab, der zufolge die Schadenvermeidungspflicht vor allem auf dem Autofahrer selbst lastet. Lempp: „Für geschädigte Autofahrer ist zwar auch der Rechtsweg weiter holprig, aber mit qualifizierter Rechtsvertretung kann man mit Erfolg ans Ziel gelangen, wie das Urteil zeigt“.
Foto: ACE
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