Von den Reifen kann auf der Urlaubsfahrt noch immer ein erhebliches Risiko ausgehen. „Die besonderen Bedingungen auf der sommerlichen Urlaubsfahrt mit Hitze, hoher Beladung und langen Fahrstrecken bedeuten eine hohe Belastung der Autoreifen. Zu geringer Reifendruck führt vor allem in der Reisezeit immer wieder zu Unfällen mit schwerwiegenden Folgen“, warnt der DEKRA Reifensachverständige Christian Koch. Übrigens: Italien-Urlaubern mit unzulässigen Winterreifen drohen empfindliche Strafen.


„Eine gründliche Reifenkontrolle steht auf der To-Do-Liste vor dem Urlaub ganz oben“, betont Koch. Schon bei einem Minderdruck von 0,4 bar besteht auf längeren Fahrten die Gefahr, dass sich durch Überhitzung der Reifen auflöst. Zudem verschlechtern sich Straßenlage und Kraftstoffverbrauch. Deshalb ist es wichtig, den Reifenluftdruck dem Beladungszustand anzupassen, und zwar bei kaltem Reifen, nach den Herstellerangaben. An Fahrzeugen mit Reifendruck-Kontrollsystem muss dieses auf den geänderten Fülldruck kalibriert werden.

Ratsam ist auch, die Reifen auf Beulen, Risse, eingefahrene Nägel oder einseitig abgefahrenes Profil zu prüfen. Dabei helfen Reifenfachbetriebe und Werkstätten weiter. Für guten Grip der Reifen auch bei Nässe empfiehlt Koch noch mindestens drei Millimeter Profil. An Fahrzeugen mit geringer Fahrleistung wie Cabrios, Anhängern, Wohnmobilen und Wohnwagen sind gelegentlich überalterte Reifen montiert. Bei einem Alter über sechs Jahren steht eine fachmännische Prüfung und spätestens nach zehn Jahren der Austausch an.

Der DEKRA Experte weist weiter darauf hin, dass Winterreifen im Sommer keine der Witterung angepasste Bereifung darstellen, erst recht nicht bei Fahrten in „warme Länder“. Der Grund sind längere Bremswege, schlechteres Fahrverhalten, höherer Verbrauch und Verschleiß. In Italien gilt von 15. Mai bis 14. Oktober sogar eine Art „Sommerreifenpflicht“. Das bedeutet: Es sind keine Winter- oder Ganzjahresreifen (M+S-Kennzeichnung) zulässig, deren Geschwindigkeitsindex unter der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt – in Deutschland in der Regel gekennzeichnet durch einen kleinen Kleber im Sichtfeld des Fahrers. Bei Verstößen drohen in Italien empfindliche Strafen bis zu 1.700 Euro sowie der Einzug von Kennzeichen und Kfz-Papieren.

Quelle: DEKRA