Jetzt herrscht endlich Klarheit, nachdem die Konkretisierung der Winterreifen-Verordnung heute vom Bundesrat beschlossen worden ist. Ab nächster Woche dürfen Autofahrer, wenn die Neuregelung nach der Veröffentlichung in Kraft getreten ist, nicht mehr mit Sommerreifen auf vereisten oder verschneiten Straßen unterwegs sein.
Mit der Neuregelung sollen „gefährliche Rutschpartien mit schlimmen Folgen“, wie es Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer sagte, verhindert werden. Um die Einhaltung der Vorschriften zu garantieren, wurden die Bußgelder erhöht.
Für die meisten Autofahrer, die bislang bereits in den Wintermonaten mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs waren, ändert sich nichts. Auf einen fest definierten Zeitraum für die Winterreifenpflicht ohne witterungsbedingten Anlass hat der Gesetzgeber verzichtet. Dazu seien die Wetterverhältnisse in Deutschland zu unterschiedlich, heißt es. Wer jedoch mit seinem Pkw bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die sogenannten M+S-Reifen bzw. Ganzjahresreifen (M+S-Symbol bzw. teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke) unterwegs ist, muss ab kommender Woche mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen (bislang 20 Euro). Werden dadurch Behinderungen verursacht, beispielsweise an Steigungen, sind 80 Euro (bislang 40 Euro) fällig. Keine Bußgelder muss fürchten, wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis lediglich parkt.
Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkws der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) sind zu Winterreifen auf den Antriebsachsen verpflichtet. Reifen an den übrigen Achsen haben aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als Pkw-Sommerreifen und sind dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet. Ausgenommen von den Vorschriften sind Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, denn deren Bereifung hat ohnehin ein grobstolliges Profil.
Bei Verstößen gegen diese Verordnung verdoppeln sich aber nicht nur die Bußgelder, sondern wird eine durch unpassende Bereifung verursachte Behinderung mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. (Auto-Reporter.NET/sr)
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