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Verkürzung von Alarmierungs- und Eintreffzeiten der Rettungskräfte

Innovative Fahrsicherheits- und Assistenzsysteme konnten in den vergangenen Jahren entscheidend zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Dabei ist der zum 1. April 2018 für alle Automobilhersteller EU-weit verpflichtend eingeführte und automatisch aktivierte Hilferuf eCall (Emergency Call) ein wichtiger Baustein. Denn er kombiniert Fahrzeugsensoren und Mobilfunktechnologie und trägt so zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch die Verkürzung von Alarmierungs- und Eintreffzeiten der Rettungskräfte bei.

Mobilfunkstandards GSM (2G) und UMTS (3G) weiter nutzen

Die EU-Verordnung sieht vor, dass diese für den schnellen Rettungseinsatz wichtigen Daten europaweit auch von unzugänglichen Orten und schwach strukturierten Regionen aus zuverlässig übermittelt werden können. Daher müssen die Notrufeinrichtungen im Fahrzeug so entwickelt und hergestellt werden, dass sie für den eCall die am weitesten verbreiteten Mobilfunkstandards GSM (2G) und UMTS (3G) nutzen.

Außerbetriebnahme der 2G/3G-Netze zwischen 2021 und 2025 zu befürchten

Zahlreiche große Mobilfunknetzbetreiber planen nun jedoch, im Rahmen des Ausbaus der 5G-Technologie den Betrieb von 2G/3G-Netzen in den nächsten Jahren sukzessive abzuschalten, um entsprechende Frequenzen frei zu machen (beginnend in ersten Ländern ab 2020). Beispielsweise ist für Deutschland eine Außerbetriebnahme der 2G/3G-Netze zwischen 2021 und 2025 zu befürchten.

Die Automobilindustrie appelliert im Namen der Verkehrssicherheit an die Mobilfunknetzbetreiber sowie die entsprechenden Regulierungsbehörden und Ministerien, die bisherigen eCall-Übertragungsnetze beizubehalten. Trotz des dringend benötigten Ausbaus der 5G-Technologie müssen daher 2G- und 3G-Netze mindestens bis zum Jahr 2035 zur Aufrechterhaltung der eCall-Funktion zur Verfügung stehen.

Die geplante Abschaltung hätte zur Folge, dass eine lebensrettende Technologie, die erst im letzten Jahr verpflichtend eingeführt worden ist, in bestimmten europäischen Ländern sogar in Neufahrzeugen schon ab 2020 nicht mehr flächendeckend funktionieren würde. Dies ist aus der Sicht der Automobilindustrie – und damit auch mit Blick auf viele Autofahrer – jedoch nicht akzeptabel. Ein Update der bestehenden eCall-Systeme ist in technischer Hinsicht nicht möglich; selbst für die Entwicklung von neuen eCall-Systemen auf Basis von 4G oder 5G fehlen derzeit verbindliche technische Standards.

Erheblich verkürzte Reaktionszeit von Rettungsdiensten durch eCall-Funktion

Nach Schätzungen der EU-Kommission kann die eCall-Funktion die Reaktionszeit der Rettungsdienste in ländlichen Gegenden um 50 Prozent und in städtischen Regionen um bis zu 40 Prozent verkürzen. Somit ist mit einer signifikanten Verringerung der Zahl der Todesopfer und schwerer Verletzungsfolgen zu rechnen.

Das eCall-System kombiniert die Fahrzeugsensorik mit flächendeckend verfügbaren Mobilfunknetzen. So wählt das verunfallte Fahrzeug umgehend automatisch den europaweit geltenden Notruf 112 und stellt eine Telefonverbindung zur nächstgelegenen Rettungsleitstelle her. Diese automatisierte Funktion wird durch die sogenannten Crash-Sensoren und über die Steuerung der Airbags ausgelöst. Reagieren die Insassen nicht – etwa, wenn sie ohnmächtig sind – kann die Leitstelle direkt einen Rettungseinsatz auslösen. Denn der eCall übermittelt über das Mobilfunknetz gleichzeitig GPS-Daten zum Standort des Wagens und zur Fahrtrichtung. Zudem kann der eCall manuell per Knopf ausgelöst werden.

Foto: Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA)