Häufigste Mängel betreffend Abblendlicht
Fast jedes dritte Fahrzeug (32 Prozent) rollt mit einer mängelbehafteten Lichtanlage über die Straßen, so das Ergebnis des Licht-Test 2016. Die häufigsten Mängel betreffen das Abblendlicht, das fürs Sehen und Gesehenwerden eine entscheidende Rolle spielt. Aber auch Nebelscheinwerfer, Rücklicht, Bremsleuchten und Blinker fallen häufig aus. „Wer mit defekter Lichtanlage fährt, provoziert gerade im Herbst und im Winter gefährliche Situationen und Unfälle“, warnt Danijel Cakeljic, Lichtexperte bei DEKRA.
Falsch eingestellte Scheinwerfer
An vielen Fahrzeugen sind die Scheinwerfer nicht richtig justiert. Zu hoch eingestellt, nehmen sie dem Gegenverkehr die Sicht, besonders gefährlich bei Dunkelheit oder Regen. „Im Blendschleier geht für den geblendeten Fahrer der Kontrast verloren. Er kann neben der Lichtquelle oft nichts mehr erkennen und somit nicht auf Fußgänger oder Fahrzeuge am Straßenrand reagieren“, so der Experte.
Eine zu tiefe Einstellung der Scheinwerfer hingegen macht das Fahren zum Blindflug, mit der Folge, dass auch hier Fußgänger oder Hindernisse oft nicht rechtzeitig zu erkennen sind. „Wer gerade in der dunklen Jahreszeit die Beleuchtungsanlage regelmäßig prüft, fährt einfach sicherer“, so Cakeljic.
Darauf sollten Autofahrer jetzt besonders achten:
- An den oft trüben Tagen in Herbst und Winter haben Autofahrer ein Sicherheitsplus, wenn sie auch tagsüber das Abblendlicht einschalten. Das eigene Fahrzeug ist für andere besser zu erkennen, das Risiko, übersehen zu werden, sinkt. Behindern Regen, Nebel oder Schneefall die Sicht, muss immer mit Licht gefahren werden.
- Spätestens bei einsetzender Dämmerung heißt es sofort: Licht an. Nur wer von anderen gut gesehen wird, ist sicher unterwegs.
- Kommt ein Fahrzeug entgegen, rechtzeitig abblenden, um gefährliche Situationen durch Blendung zu vermeiden. Wenn nötig, langsamer fahren.
- Bei Nebel hilft das Fernlicht nichts. Es wird tausendfach gebrochen und reflektiert zum Fahrer zurück. Die Nebelscheinwerfer verbessern die Sicht nur unmittelbar vor dem Fahrzeug.
- Wichtig: Autofahrer müssen innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten können (Sichtfahrgebot). Bei 28 Metern Sichtweite zum Beispiel ist Tempo 50 das Maximum.
- Nur wenn die Sichtweite unter 50 Metern liegt, dürfen die Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden. Achtung: Bei besserer Sicht wieder ausschalten, um nachfolgende Fahrer nicht zu blenden.
- Bei beladenem Fahrzeug die Höhenregulierung der Scheinwerfer anpassen, um den Gegenverkehr nicht zu blenden.
- Scheinwerfer, Leuchten und Scheiben sauber halten und im Winter Schnee und Eis entfernen.
Nachrüstsätze oft unzulässig
Mancher Autofahrer liebäugelt mit modernen lichtstarken Scheinwerfern anstelle der serienmäßig verbauten. DEKRA erinnert daran, dass jeder Scheinwerfer nur mit der Lichtquelle betrieben werden darf, für die er bauartgenehmigt ist. H4-Halogenscheinwerfer zum Beispiel auf lichtstärkere H7- oder Xenon-Lichtquellen umzurüsten, etwa mit Nachrüstsätzen aus dem Internet, ist unzulässig. Es führt dazu, dass Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlischt, und damit letztlich auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Wer umsteigen will, muss den kompletten Scheinwerfer austauschen lassen und dabei die geltenden Vorschriften beachten.
Beim Austausch eines defekten Leuchtmittels sollten nur qualitativ hochwertige Produkte mit ECE-Prüfzeichen verwendet werden.
Quelle: DEKRA