Die eCall-Technologie kann von 2018 an zum Lebensretter für Autofahrer werden
Das System ruft nach schweren Unfällen eigenständig den Rettungsdienst. Die internationale Expertenorganisation DEKRA ist kürzlich vom Kraftfahrtbundesamt benannt worden, diese innovative Technologie in vollem Umfang als Technischer Dienst prüfen zu dürfen.
Dienstleistungsportfolio für vernetztes Fahren auszubauen
Die Anerkennung ist Teil der DEKRA Strategie, das Dienstleistungsportfolio für das vernetzte Fahren weiter auszubauen. DEKRA war von Beginn an aktiv in die Entwicklung und Umsetzung des Systems involviert. Diese neuen Dienstleistungen werden im internationalen DEKRA Labor- und Testverbund für vernetztes und automatisiertes Fahren erbracht.
Für Hersteller von eCall-Modulen, Komponenten und Fahrzeugproduzenten kann DEKRA jetzt sämtliche Prüfdienstleistungen zur Erlangung von Typgenehmigungen nach der Richtlinie EU 2017/79 erbringen. Diese Richtlinie definiert die technischen Voraussetzungen und Prozeduren für eCall-Einbausysteme, -Einheiten und -Komponenten. DEKRA prüft und zertifiziert jetzt zudem nach dem Regelwerk Global Certification Forum (GCF), basierend auf dem 3GPP-Standard.
Ab April 2018 Pflicht in neuen Pkw-Modellen
Von April 2018 an wird das europäische eCall-System Pflicht in sämtlichen neuen Modellen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in der EU. Das eCall- System erkennt die Auslösung des Airbags und verwertet alle Informationen der Aufprallsensoren. Bei Aktivierung übermittelt das System die Standortdaten an den Rettungsdienst und stellt eine Sprechverbindung zwischen Fahrzeuginsassen und Rettungskräften her.
Es wird erwartet, dass eCall die Reaktionszeit von Rettungsdiensten in städtischen Gebieten um 40 Prozent und in ländlichen Gebieten um 50 Prozent beschleunigen könnte. Das Ziel ist eine schnellere Erstversorgung von Verletzten und eine Reduzierung der Zahl der Verkehrstoten bei Unfällen.
Quelle: Dekra