Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen Überschreitung der Luftqualitätswerte in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Aktenzeichen 3K 7695/15) in vollem Umfang stattgegeben.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge so schnell wie möglich auszusprechen sind. Die rechtlichen Instrumentarien sind nach Auffassung des Gerichts bereits jetzt vorhanden. Dies ist das Einfahrtverbotszeichen (VZ 251) mit einem Zusatzschild, nach dem dieses Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge gilt. Es müsse nun sehr schnell gehen, auf die Einführung einer Blauen Plakette durch den Bundesgesetzgeber könne nicht gewartet werden, so das Gericht.
Die DUH hat 15 Klagen wegen Überschreitungen der Grenzwerte beim Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) gegenüber den verantwortlichen Ländern bzw. beigeladenen Städten eingereicht und bisher alle Verfahren gewonnen.
Am 17. November 2015 hatte die DUH beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Grund ist die noch immer hohe Belastung der Luft in Düsseldorf mit dem Schadstoff Stickstoffdioxid (NO2). Der seit 2010 geltende Grenzwert von 40 µg/m3 NO2 im Jahresdurchschnitt wurde in der Landeshauptstadt seitdem an verkehrsnahen Messstationen erheblich überschritten. Ziel der Klage ist, dass die Bezirksregierung schnellstmöglich dafür Sorge trägt, dass sich die gesundheitsschädliche Luftbelastung in Düsseldorf verringert und die EU-weit geltenden Grenzwerte für NO2 im Stadtgebiet eingehalten werden.