Wer nur mit kleinem Guckloch fährt, riskiert Unfall und Bußgeld
Wenn das Auto am Morgen von einer Schnee- und Eisschicht bedeckt ist, wartet Arbeit: Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer, Kennzeichen, Motorhaube und das Autodach müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis frei sein, damit weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht durch herabfallende Schneemengen und Eisstücke gefährdet werden.
Kleines Guckloch reicht nicht
Bei der Frontscheibe reicht es nicht, nur ein kleines Guckloch freizukratzen. Wer dies dennoch tut, muss mit einem Bußgeld rechnen. Auch durch die Seitenscheiben muss die Sicht frei sein, andernfalls erhöht sich das Unfallrisiko erheblich. Wichtig für gute Sicht: genügend Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage. Beim Kratzen nicht mit zu viel Druck hin und her kratzen, sonst wirken Schmutzpartikel wie Schmirgelpapier. Bevor man das Auto abstellt, die Scheibenreinigungsanlage kurz laufen lassen; so wird die Scheibe gereinigt und beim Kratzen am Morgen besteht weniger Gefahr durch Streumittelreste. Die Scheiben mit heißem Wasser zu enteisen, ist keine gute Idee. Es besteht die Gefahr, dass die vereisten Scheiben aufgrund des Temperaturunterschieds Risse bekommen oder sogar springen. Zudem gefriert das Wasser auf der Scheibe wieder, sobald sie erkaltet.
Motor nicht im Stand laufen lassen
Generell gilt: Den Motor beim Eiskratzen und Schneefegen nicht im Stand laufen lassen. Wer es dennoch tut, verursacht unnötigen Lärm, Abgase und riskiert ein Bußgeld. Im Winter empfiehlt der ADAC einen Eiskratzer, einen kleinen Besen, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe im Auto und für den Notfall einen Türschloss-Enteister in der Manteltasche dabei zu haben.
Quelle: ADAC