Kleinwagenblog-LogoKleinwagenblog-Logo

Klimafreundlichkeit und Energiesparsamkeit

Elektroautos sind eine zukunftsträchtige Alternative zu Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Diese neuartige Entwicklung der Mobilität verspricht eine hohe Klimafreundlichkeit und Energiesparsamkeit.
Doch Autos mit einem Elektro-Antrieb sind im Vergleich sehr kostenintensiv. Daher möchte die Bundesrepublik mit einer staatlichen Förderung Abhilfe schaffen. Somit reduziert sich der Kaufpreis um einige Tausend Euro. Der Preisunterschied zu einem herkömmlichen Automobil ist somit nicht mehr so groß. Jedoch kommen noch zusätzliche Kosten in Form von Energieausgaben hinzu. Das Bonusprogramm gilt vorerst bis Ende 2025.
Hier erfährst du alles rund um staatliche Fördermöglichkeiten für Elektromobilität.

1. Wie hoch fallen die Prämien aus?

Für umweltbewusste Autofahrer ist dies eindeutig eine gute Nachricht: die Förderprämien fallen sehr hoch aus und steigen sogar tendenziell noch. Für das Leasing und den Neukauf eines Elektroautos schüttet der deutsche Staat, in dem Fall das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, 6.000 Euro pro Person aus.
Um die Auszahlung zu erhalten, ist das Ausfüllen eines Antrags notwendig, der zum Download auf der Homepage des Amtes zur Verfügung steht. Dies übernimmt jedoch der Automobilhändler. Die Hälfte des Betrags wird vom Hersteller bezahlt. Ein neuwertiges Elektro-Auto kostet derzeit zwischen 25.000,– und 80.000,– Euro.
Die Prämie für Plug-In-Hybride liegt etwas niedriger, nämlich um die 3000 Euro. So bieten im Moment vor allem Renault, Nissan und Hyundai lukrative Vergünstigungen an. Eine etwas geringere Prämienzahlung gibt es für gebrauchte E-Autos.

2. An welche Voraussetzungen sind die Prämien gebunden ?

Eine Prämie erhält man nur, wenn es sich bei dem Modell um ein reines Automobil handelt und nicht um eine Kreuzung aus Roller und Auto. Zudem ist eine Beantragung nur bis zu einem maximalen Neupreis von 65.000 Euro möglich. Zukünftige Gesetzesänderungen sind jedoch nicht ausgeschlossen.

Gebrauchtwagen sind nur förderfähig, wenn sie nicht eher als dem 05.11.2019 und nicht länger als 1 Jahr zugelassen worden sind. Der Kilometerstand darf nur höchsten 15.000 Kilometer betragen.

Der Umweltbonus ist für folgende Produkte vorgesehen:

  • Fahrzeuge, welche ausschließlich mit einem Elektro-Antrieb betrieben werden
  • Fahrzeugmodelle mit Brennstoffzellen als Antrieb
  • Fahrzeuge mit einem maximalen Kaufpreis von 65.000,– Euro
  • falls Gebrauchtwage, darf er noch nicht zu lange auf dem Markt sein
  • akustische Warnsysteme

4. Wie erfolgt die Beantragung?

Bevor du einen Antrag stellst, muss für das Automobil auf jeden Fall eine Zulassung erteilt worden sein. Folgende Personen und Institutionen sind berechtigt, einen Antrag zu stellen:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Stiftungen
  • Körperschaften
  • Vereine

Das Antragsformular wird in der Regel bereits von den zuständigen Automobil-Verkäufern ausgefüllt. Beachte, dass für Fahrzeuge, die eine Förderung erhalten, mindestens ein halbes Jahr lang die Zulassung nicht erlöschen darf.
Die Beantragung kann natürlich auch selbst, wie schon erwähnt, über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfolgen. Der individuelle Antragsprozess ist jedoch mit erheblichen organisatorischen Hürden verbunden. So sind dafür eine Vielzahl an Unterlagen, wie z. B. Rechnung, Zulassungsbescheinigung II, Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben sowie ein Leasingvertrag notwendig.

5. Welche steuerlichen Vorteile gibt es?

Bei den steuerlichen Angelegenheiten ist die deutsche Regierung in Punkte Elektroautos ebenfalls sehr großzügig. Bei einer Erstzulassung bis zum 31.12.2020 müssen Fahrer von Elektromobilen keine KFZ-Steuer zahlen.
Leider greift diese Regelung nicht bei Modellen, die sowohl mit einem Elektro-, als auch einem Verbrennungsmotor ausgestattet sind. Für Dienstwagen, welche auf Hybridtechnik basieren, sind jedoch nur 0,5 % an Steuern fällig.

Gastartikel von
Kerstin Schmidt, Content Managerin und erfahrene Ghostwriterin bei Hausarbeit-Agentur