Grünpfeil in der DDR eingeführt
Bei Rot an Ampeln nach vorherigem Anhalten rechts abbiegen – dies erlaubt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wenn rechts neben dem roten Lichtzeichen ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund angebracht ist. Diese Regelung ist seit 1994 Bestandteil der bundesdeutschen StVO, in der DDR wurde der Grünpfeil bereits 1978 eingeführt. Die bislang nur für den rechten Fahrstreifen einer Straße geltende Regelung soll mit einer zurzeit laufenden Novelle der StVO auf am rechten Fahrbahnrand gelegene Radfahrstreifen sowie baulich angelegte straßenbegleitende Radwege ausgedehnt werden.
Für die Verkehrssicherheit sinnvoll?
Die BASt initiiert nun im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Pilotversuch, um zu untersuchen, ob es unter Aspekten der Verkehrssicherheit sinnvoll ist, die Grünpfeilregelung in ausgewählten Fällen auf den Radverkehr zu beschränken. In den Städten Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart werden deshalb an ausgewählten Knotenpunkten für die Dauer des Pilotversuchs entsprechende Verkehrszeichen angebracht.
Eigentliche Regelung ändert sich nicht
Für die Verkehrsteilnehmer ändert sich an der eigentlichen Regelung nichts: Es darf nach vorherigem Anhalten auch bei Rot rechts abgebogen werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Neu ist jedoch, dass diese Verkehrszeichen durch den Zusatz „nur Radverkehr“ dies ausschließlich Radfahrern gestatten.
Ab 2020?
Im Jahr 2020 soll auf Basis der gewonnenen Erfahrungen beschlossen werden, ob die StVO sowie die Anforderungen in der zugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) entsprechend angepasst werden.
Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen