Mit dem neuen Jahr kommt die Chance, eingeschliffene Verhaltensweisen zu ändern. Eine kritische Angewohnheit kann die ständige Erreichbarkeit sein – wer während des Autofahrens sein Handy nutzt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer.


Einer aktuellen Umfrage der Kfz-Direktversicherer DA Direkt zufolge, nutzen 30 Prozent der Deutschen beim Autofahren ein Mobiltelefon. Wer während des Autofahrens E-Mails schreibt, seinen Social Media Auftritt aktualisiert oder Nachrichten liest, handelt jedoch ordnungswidrig (§23 Abs. 1a StVO) – es drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister. „Wer bei 50 km/h nur fünf Sekunden auf sein Handy schaut, legt 70 Meter zurück, in denen er unaufmerksam ist. Allein diese Zahlenspielerei sollte Grund genug sein, die eigene Handynutzung kritisch zu hinterfragen“, erläutert Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und Bundesminister a.D. Bei einem Unfall – ganz gleich ob verschuldet oder unverschuldet – kann die Handynutzung als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden; mit entsprechenden Kürzungen beim Schadenausgleich.

„Sobald das Handy aufgenommen oder gehalten werden muss, handelt der Fahrer ordnungswidrig. Dabei ist es völlig egal, welche der zahlreichen Funktionen er nutzt“, so Prof. Bodewig. Als Handynutzung gilt das Wegdrücken eines Anrufs ebenso wie das Lesen von Notizen auf dem Smartphone. Die DVW empfiehlt Autofahrern, das Handy während der Fahrt in den Flugmodus zu versetzen, um die potentielle Ablenkung zu vermeiden – oder den Beifahrer zu bitten, das Gerät zu bedienen. Wer einen Anruf nicht abwarten kann, stellt sein Fahrzeug bei nächster Gelegenheit regelkonform ab, schaltet den Motor aus und widmet sich dann in Ruhe dem Telefonat. Von Freisprechanlangen ist abzuraten, da das Telefonieren damit genauso stark ablenkt wie ein Gespräch mit dem Hörer am Ohr.

Quelle: Deutsche Verkehrswacht

[qrcode pix=120]