Vorgelegter Entwurf beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat heute den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes in 2. und 3. Lesung beschlossen.
„Mit dem heute beschlossenen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz wird das WEG an die Bedürfnisse der Zukunft angepasst. Die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften wird effektiver ausgestaltet. Umbauten sind nun einfacher möglich, damit Wohnanlagen energetischen Standards entsprechen und ältere Eigentümer auch im Alter noch barrierefreien Zugang zu ihrer Wohnung haben. Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter erhalten zudem einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladeeinrichtung für ihr Elektrofahrzeug auf eigene Kosten – damit bringen wir die Wende zur E-Mobilität gezielt voran.“
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz enthält u.a. folgende Eckpunkte:
- Jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer erhält im Grundsatz einen Anspruch darauf, dass ihr bzw. ihm auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss gestattet werden.
- Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Dabei werden Wohnungseigentümer zugleich vor unverhältnismäßigen Kosten geschützt.
Textauszug: BMJV
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