Der Grund: Vielen Autofahrern ist nicht bewusst, dass sie bei Stau eine Rettungsgasse für Polizei, Feuerwehr oder Notarzt bilden müssen. Eine aktuelle Umfrage unter den ADAC-Mitgliedern bestätigt dieses Defizit, denn nur gut die Hälfte der Befragten kennt die genaue Regelung. Der ADAC sagt, was Autofahrer beachten sollten.
Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?
Bereits bei stockendem Verkehr muss die Rettungsgasse gebildet werden. Daher ist es wichtig, ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, ist es meist nicht mehr möglich, den Einsatzfahrzeugen nach links und rechts auszuweichen.
Wie funktioniert die Rettungsgasse?
Auf Autobahnen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen je Richtung weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links aus. Wer auf dem mittleren oder rechten Fahrstreifen unterwegs ist, orientiert sich nach rechts. Auf vierspurigen Autobahnen in Deutschland ist die Rettungsgasse in der Mitte zu bilden.
Können die Rettungsfahrzeuge nicht den Standstreifen benutzen?
Die Standspur ist nicht an allen Autobahnen durchgehend ausgebaut oder breit genug. Zudem könnten dort Pannenfahrzeuge stehen.
Wie bringe ich andere Autofahrer dazu, eine Rettungsgasse zu bilden?
Wer sich selbst vorschriftsmäßig verhält und den Weg freimacht, ist für andere ein Vorbild.
Wie lange muss die Gasse offen gehalten werden?
Da auf die Polizei noch Notarzt, Feuerwehr oder Abschleppdienst folgen können, darf man erst dann auf seine Fahrspur zurück, wenn sich der Stau auflöst.
Die „Rettungsgasse“ ist im Juli 2015 Schwerpunktthema des ADAC im Rahmen seiner Verkehrssicherheitsaktion „2015 – ja sicher!“. Ziel der Aktion ist es, das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers zu stärken und somit die Verkehrssicherheit in Deutschland weiter zu verbessern. Umfangreiche Informationen zur „Rettungsgasse“ werden zudem unter www.adac.de/rettungsgasse vom Club zur Verfügung gestellt.
Foto: ADAC
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