Vom Unfallgegner nicht beindrucken lassen
Sie wurden unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Der Unfallgegner versichert Ihnen bereits am Unfallort, dass Sie sich um nichts kümmern brauchen, da er umgehend Meldung bei seiner Versicherung macht. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Nur wenn Sie selbst aktiv werden, erhalten Sie im Endeffekt die Sicherheit, die Erstattung für den Realschaden auch ausgezahlt zu bekommen.
Ihre Rechte und Pflichten als Unfallgeschädigter
Nicht nur der Unfallverursacher, sondern auch Sie als Geschädigter haben nach einem Unfall Pflichten. Doch an gleicher Stelle stehen Ihre Rechte, die viele Unfallgeschädigte nicht kennen und von denen aus Kenntnismangel kein Gebrauch gemacht wird. Wer den Unfall verschuldet hat, muss sich um die Regulierung bei seiner Versicherung kümmern. Wenn Sie sich darauf verlassen, werden Sie im Regelfall nicht die Entschädigung erhalten, die Ihnen eigentlich zusteht. Als Geschädigter haben Sie das Recht, auf einen unabhängigen Gutachter zu bestehen und Ihr eigenes Schadengutachten erstellen zu lassen. Um von diesem Recht Gebrauch zu machen, raten wir Ihnen, kein Dokument am Unfallort zu unterzeichnen. Wenn Sie ein Formular unterschreiben, ist es im Nachgang schwer möglich, dagegen vorzugehen und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Wer beauftragt den Sachverständigen?
Der Unfallverursacher ist dazu verpflichtet, den Unfall bei seiner Versicherung zu melden. Diese wird einen Sachverständigen beauftragen und ein Schadengutachten erstellen lassen. Das ist die ganz normale Verfahrensweise, der Sie nicht widersprechen und gegen die Sie nichts unternehmen können. Doch es steht Ihnen frei, ein eigenes Gutachten zu beauftragen und diesbezüglich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Da Sie in diesem Unfall der Geschädigte sind, fließen die Kosten zur Begutachtung in die Schadensumme ein, die Ihnen die Versicherung des Unfallgegners zahlen muss.
Warum der Schadengutachter der Unfallgegnerversicherung keine Lösung ist
Jeder Sachverständige arbeitet im Sinne seines Auftraggebers. Allein die Betrachtung aus dieser Perspektive heraus zeigt Ihnen, warum die Begutachtung durch einen Experten der Unfallgegnerversicherung nicht in Ihrem Sinne ist. In den meisten Fällen wird das Unfallgutachten so erstellt, dass die Versicherung nur den Minimalschaden zahlt. Doch als Unfallgeschädigter stehen Ihnen eine ganze Bandbreite weiterer Leistungen zu, über die Sie ein Schadengutachter der gegnerischen Versicherung nicht informieren wird. Egal ob Sie das Unfallfahrzeug instand setzen lassen, oder ob Sie auf eine Auszahlung des Wiederbeschaffungswerts und einen Leihwagen zur Sicherstellung Ihrer Mobilität bestehen: Haben Sie Ihr Recht in die Hände der unfallgegnerischen Versicherung abgetreten, müssen Sie mit monetären Verlusten rechnen.
Schadengutachter auch ohne Haftungszusage der Versicherung bestellen?
Der konventionelle Ablauf einer Schadenbegutachtung beruht darauf, dass Sie zuerst die Haftungszusage der gegnerischen Versicherung erhalten, ehe Sie einen Sachverständigen beauftragen. Doch um eine präzise Beweissicherung zu ermöglichen, sollten Sie nicht zu lange warten. Es ist bekannt, dass ein Großteil aller Unfallgeschädigten mehrere Wochen auf die schriftliche Bestätigung der Haftungszusage warten, oder gänzlich darauf verzichten müssen. Einige Kfz-Haftpflichtversicherer stellen die Zusage nicht aus und verweisen darauf, dass sie einen eigenen Gutachter schicken und dementsprechend keine Kosten für eine externe Beauftragung übernehmen. Von dieser Aussage sollten Sie sich trotz einem geringen Restrisiko im Bezug auf die Kostenübernahme nicht abschrecken lassen. Denn genau darauf zielt die gegnerische Versicherung ab. Bei uns können Sie sich auf eine anfangs kostenlose Beweissicherung, sowie die weiterführende Betreuung bis zur Abwicklung des Schadens verlassen. Das Schadengutachten erstellen wir in dem Moment, in dem die Schadenregulierung in die nächste Phase geht und Sie Post von der unfallgegnerischen Versicherung bekommen. Das heißt für Sie, dass Sie keinesfalls auf den Kosten sitzenbleiben und aus Unsicherheit auf einen unabhängigen Sachverständigen verzichten müssen.
Ab welcher Schadenhöhe in sachkundiges Gutachten wichtig ist
Fakt ist, dass bei Bagatellschäden keine sachkundige Begutachtung nötig ist. Doch nach einem schwereren Unfall mit größeren Schäden am Fahrzeug sollten Sie sich keinesfalls von der gegnerischen Versicherung überzeugen lassen, auf ein Gutachten zu verzichten. Das Interesse Ihres Unfallgegners und seiner Versicherung deckt sich nicht mit Ihren Interessen, die auf einer vollständigen Regulierung des entstandenen Sachschadens und seiner Folgekosten beruhen. Auch wenn Sie von der gegnerischen Versicherung ein Schreiben erhalten, dass in Ihrem Fall kein Schadengutachten notwendig ist, sollten Sie sich absichern und nicht auf die sachkundige Begutachtung und Schadenermittlung verzichten. Der Grund, warum Ihnen die regulierende Versicherung diese Mitteilung macht, ist einfach erkennbar. Ohne Schadengutachten haben Sie keinen Beweis, wie hoch der Unfallschaden tatsächlich ist. Das heißt unter dem Strich, dass Sie gegen eine mindere Zahlung kaum vorgehen und Ihr Recht auf eine adäquate Kostenerstattung durchsetzen können.
Die Vorteile einer unabhängigen Begutachtung im Überblick
„Wer die Musik bestellt, bestimmt was gespielt wird.“ Diese Metapher könnte nicht treffender sein als für das Schadengutachten. Wenn die Versicherung Ihres Unfallgegners den Gutachter stellt, wird das Ergebnis immer zu Ihren Ungunsten ausfallen. Schließlich ist der regulierende Versicherer der Vertragspartner und Auftraggeber des Sachverständigen, der seine Beweissicherung auf das Minimum der Schadensumme beschränken wird. Dem gegenüber stehen die Vorteile, die Sie sich durch einen unabhängigen – von Ihnen bestellten Sachverständigen – sichern. Sind Sie Geschädigter und Auftraggeber des Schadengutachtens, wird Ihr Fahrzeug akribisch unter die Lupe genommen und auf alle Unfallschäden, sowie eventuelle Folgeschäden aus dem Unfall geprüft. Das Sachverständigengutachten ist rechtssicher und damit die beste Entscheidung, die Sie nach Ihrer unverschuldeten Beteiligung an einem Unfall treffen können. Eine neutrale Schadenbeurteilung der relevanten Werte ist eine Sicherheit, von der Sie nur profitieren, wenn Sie einen eigenen Sachverständigen mit Ihrem Anliegen betrauen. Da in diesem Fall keine Eigeninteressen vorliegen, entspricht der ermittelte Schaden der Realität und somit dem Verlust, der Ihnen durch den Unfall entstanden ist. Die Kosten für einen unabhängigen Schadengutachter trägt die gegnerische Versicherung, so dass Sie nicht abwägen müssen, ob Sie sich einen eigenen Gutachter leisten können.
Schadensnachweise – verschiedene Möglichkeiten abwägen
Die beste Absicherung für Sie als Unfallgeschädigten ist das sachverständige Schadengutachten, dass Sie selbst in Auftrag gegeben haben. Keine andere Beurteilung ist sicherer und schützt Sie so gut vor finanziellen Verlusten wie die Begutachtung des Unfallschadens und seiner Folgen durch einen von Ihnen bestellten Experten. Bei kleineren Schäden können Sie sich für in Kfz-Kurzgutachten entscheiden und eine gute Alternative zum Kostenvoranschlag aus der Werkstatt wählen. Denn der Kostenvoranschlag bringt Ihnen keine Sicherheit im Bezug auf die Kostenerstattung der gegnerischen Versicherung. Er ist lediglich ein Angebot einer Werkstatt, zu welchen Kosten diese Ihre Reparatur vornehmen würde. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben Kostenangebote daher keinen wirklichen Bestand. Eine Steigerung des Kostenvoranschlags ist die Reparaturkalkulation, die nicht von der Werkstatt, sondern von einem Sachverständigen erstellt wird. Doch wenn Sie diese Variante wählen, sollten Sie wissen, dass die Kosten für diese Dienstleistung meist nicht von der Versicherung getragen werden und aus Ihrer eigenen Tasche gezahlt werden müssen.
Fazit | Unabhängige Schadenbegutachtung ist rechtssicher und sinnvoll!
Nach einem Unfall sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren und wissen, dass Sie nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte haben. Dazu gehört die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen, der Ihr Schadengutachten erstellt und damit eine Basis für die Kostenerstattung der unfallgegnerischen Versicherung, sowie für einen eventuellen gerichtlichen Prozess darstellt. Eine falsche Entscheidung kann Ihnen nach einem Unfallschaden teuer zu stehen kommen. Umso wichtiger ist es, sich unmittelbar für eine Beweissicherung durch einen von Ihnen beauftragten Sachverständigen zu entscheiden. Wenn Sie die Kontrolle behalten und sich nicht der Gunst des Unfallgegners und seiner Versicherung aussetzen möchten, sollten Sie aktiv handeln und die Kostenregulierung nicht outsourcen. Ein selbst bestellter Sachverständiger ist der einzige Ansprechpartner, der Ihnen eine unabhängige, tatsachenbasierte Schadenbegutachtung des beschädigten Fahrzeugs bietet. Wenn Sie sich noch mehr informieren wollen, rund um das Thema Schadengutachten, KfzSachverstand.de beantwortet auf seiner Website viele weitere Fragen.
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