Herbst und Winter sind meist ungemütlich und dazu noch dunkel. Regen, Nebel und kurze Tage erschweren während dieser Zeit auch das Autofahren. Umso wichtiger ist es, dass die Beleuchtung am Auto richtig funktioniert und dem Fahrer eine halbwegs gute Sicht bei auch widriger Witterung ermöglicht.
Funktionsfähige und richtig eingestellte Scheinwerfer sind in der dunklen Jahreszeit besonders wichtig. Zum Beispiel können zu hoch ausgerichtete Scheinwerfer den Gegenverkehr blenden. Zu niedrig positionierte dagegen verschenken ihr Potenzial und leuchten die Fahrbahn nicht richtig aus. Ein kurzer Check der Fahrzeugbeleuchtung vor Fahrtantritt und regelmäßiges Reinigen von Scheinwerfern und Rückleuchten sollte deshalb jetzt automatisch zu jeder Autofahrt gehören.
Defekte Lampen schnell ersetzen
Funktioniert eine Lampe nicht, müssen die kaputte Birne oder die durchgebrannte Sicherung so schnell wie möglich ausgetauscht werden. Denn wer trotz schlechter Sicht ohne oder mit defektem Licht fährt, gefährdet sich und andere. Das Risiko, einen Unfall zu verursachen, steigt. Aber auch bei einem nicht verschuldeten Unfall kann dem Fahrer des schlecht beleuchteten Fahrzeugs eine Teilschuld zugesprochen werden. Unter bestimmten Umständen kann der
Kaskoversicherer in einem solchen Fall die Leistung kürzen. Ein Lampenwechsel sollte meistens aber kein großes Problem sein. Denn entsprechend einer ECE-Regelung müssen seit August 2006 neuentwickelte Fahrzeuge so konstruiert werden, dass ein Glühlampenwechsel mit dem Bordwerkzeug möglich ist. Nach einem Wechsel sollte die korrekte Einstellung der Scheinwerfer am Fahrzeug überprüft und bei Bedarf korrigiert werden. Denn ein vormals korrekt eingestellter Scheinwerfer kann nach dem Lampenwechsel zum Blender werden.
Ausgenommen von der Regelung sind jedoch Xenon- und LEDScheinwerfer. Hans-Joachim Koch, Leiter der Kfz-Schadenabteilung der HDI Versicherung AG erklärt: „Bei Xenon darf nur die Werkstatt ran. Denn hier leuchtet ein Lichtbogen, der durch Zünden eines Edelgases mit sehr hoher Spannung erzeugt wird. Wegen der damit verbundenen Gefahren, bleibt der Lampenwechsel Selbermachern verwehrt.“ Allerdings sind Xenon-Lampen in der Regel auch sehr langlebig und können ein ganzes Autoleben halten. Das gilt auch für LED-Rückleuchten und Scheinwerfer. Einzelne LEDs können hier gar nicht ersetzt werden. Bei einem Defekt wird deshalb ein kompletter neuer Scheinwerfer fällig.
Gefahren durch unzulässige Beleuchtung
Der Gesetzgeber verlangt, dass die Fahrzeugbeleuchtung jederzeit vollständig funktioniert. Dabei geht es nicht nur um die Sicht des Fahrers. Denn neben der Ausleuchtung der Fahrbahn dienen Scheinwerfer und Leuchten auch dazu, das sogenannte Signalbild des Fahrzeugs zu erzeugen. Das heißt, anhand der Fahrzeugleuchten lässt sich auch im Dunkeln erkennen, was für ein Fahrzeug unterwegs ist. Defekte, aber auch unzulässige oder falsch angebrachte Leuchten können dieses Signalbild verändern und damit Fehleinschätzungen anderer Verkehrsteilnehmer provozieren. Bei Polizeikontrollen kann so ein Verwarn- oder ein Bußgeld fällig werden.
Die Nutzung von Leuchten, die für den Einsatz auf öffentlichen Straßen nicht zugelassen sind, kann sogar dazu führen, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt. In diesem Fall ist auch der Versicherungsschutz für das Fahrzeug gefährdet.
Quelle: HDI
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