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Blinken als Info für andere Verkehrsteilnehmer

Wer kennt ihn noch, den Hebel für die Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers gemeinhin als Blinker bekannt? Leider vergessen viele Kraftfahrer dem nachfolgenden wie auch dem entgegenkommenden Verkehr anzuzeigen, dass sie einen Spurwechsel vollziehen. Durch diese Nichtbetätigung des Blinkers werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Grundsätzlich gilt, dass jeder Fahrtrichtungswechsel rechtzeitig und deutlich anzukündigen ist. Dabei ist es unerheblich, ob man alleine unterwegs oder ein anderer Verkehrsteilnehmer in der Nähe ist.

Blinktipps

Überholen und Wiedereinordnen

Beim Überholen eines anderes Verkehrsteilnehmers – beim Ausscheren und beim Wiedereinordnen Blinkzeichen geben. Dies gilt genauso beim Umfahren von parkenden Autos.

Abbiegen

Beim Rechts- oder Linksabbiegen und selbst beim Wenden sowie beim Rückwärtsfahren ist diese Absicht mit dem Blinker deutlich anzuzeigen, damit andere Verkehrsteilnehmer die Absicht erkennen.

Abknickende Vorfahrt

Wer einer abknickenden Vorfahrt folgt, muss seine Absicht ankündigen. Auch beim Verlassen der vorfahrtsberechtigen Straße, ist die Fahrrichtungsänderung anzuzeigen.

Kreisverkehr

Wer den Kreisverkehr mit seinem Kraftfahrzeug verlässt muss dies dem rückwärtigen wie auch dem wartenden Verkehr rechtzeitig ankündigen.

Das rechtzeitige Blinken kann Unfälle verhindern und fördert das Miteinander im Straßenverkehr.