Das Auto ist gepackt, die Technik gecheckt, die Reise kann beginnen. Bei aller Urlaubsvorfreude sollte ein „Passagier“ aber nicht vergessen werden: der Verbandkasten. Er fristet oftmals sein Dasein im hintersten Winkel des Kofferraums oder wurde in die Reserveradmulde verbannt, fernab der Aufmerksamkeit. Doch nicht nur bei einem Unfall kann er hilfreich sein, sondern auch bei Verletzungen in den Ferien. Zudem ist der Erste-Hilfe-Kasten nach der Straßenverkehrszulassungsordnung mit seinen 37 Teilen Pflicht in jedem Auto und bedarf der regelmäßigen Aufmerksamkeit und Pflege. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung aktuell hin.
„Bei Hauptuntersuchungen ist der Verbandkasten zwar kein Pflichtpunkt mehr, doch leider müssen wir dabei immer wieder feststellen, dass längst nicht alle Autos, die wir überprüfen, einen Verbandkasten an Bord haben. Das ist zwar kein Mangel, doch der Fahrzeughalter erhält einen Hinweis auf die gesetzliche Mitführpflicht“, so die GTÜ-Experten. Zudem befänden sich viele Exemplare in einem „erbarmungswürdigen Zustand“. Hauptmangel ist ein abgelaufenes Haltbarkeitsdatum, oder der Inhalt entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Den Verbandkasten sollte man regelmäßig überprüfen, raten die Stuttgarter Spezialisten, denn: Was nützen Pflaster, wenn sie nicht mehr kleben, oder Einmal-Handschuhe, wenn sie porös geworden sind?
Seit 18 Jahren befindet sich auf jedem Verbandkasten ein Verfallsdatum. Ein Exemplar ohne solche Angabe gehört umgehend ersetzt. Das gilt auch bei abgelaufenem Datum und verbrauchtem Material. Was aber gehört in einen Verbandkasten? Die Anforderungen an dessen Inhalt haben sich seit dessen Einführung Anfang der 1970er-Jahre ständig geändert. Aktuell muss ein Verbandkasten oder das Verbandkissen laut DIN 13164 (Fassung vom 1. Juli 2000) folgendes enthalten:
· 1x Heftpflaster DIN 13019-A, 2,5 cm x 500 cm
· 8x Wundschnellverband DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
· 1x Verbandpäckchen groß, DIN 13151-G
· 3x Verbandpäckchen mittel, DIN 13151-M
· 1x Verbandtuch DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
· 2x Verbandtuch DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm
· 6x Kompresse 10 cm x 10 cm
· 3x Mullbinde DIN 61631-MB-8, 8 cm x 400 cm oder Fixierbinde DIN 61634-FB-8
· 2x Mullbinde DIN 61631-MB-6, 6 cm x 400 cm oder Fixierbinde DIN 61634-FB-6
· 1x Aluminiumbeschichtete Rettungsdecke, 2,1 m x 1,6 m
· 2x Dreiecktuch DIN 13168-D
· 1x Gekrümmte Schere DIN 58279-A 145
· 4x (= 2 Paar) Einmalhandschuhe DIN EN 455
· 1x Erste-Hilfe-Broschüre
· 1x Inhaltsverzeichnis
Verbandkasten nach älterer Norm müssen laut GTÜ zwar nicht sofort ersetzt werden, solange die Haltbarkeitsdaten des Inhalts nicht überschritten sind. Trotzdem wird empfohlen, Dinge wie eine Rettungsdecke, die verletzte Unfallopfer vor Auskühlung schützen kann, nachzurüsten. Die Rettungsdecke gibt es beispielsweise im Automobilzubehörhandel, und DIN-gerechtes Verbandmaterial zum Auswechseln des Kasteninhalts erhält man in jeder Apotheke.
Geraten wird, Verbandkasten oder -kissen statt in der Reserveradmulde gut erreichbar zu verstauen. Dazu eignet sich ein geräumiges Handschuhfach ebenso wie Stauräume unter den Sitzen oder gut zugängliche Seitenfächer des Kofferraums. Schließlich tauge der Erste-Hilfe-Kasten nur zum Lebensretter, wenn er auch schnell zu Hand ist, so die Experten. In dem Zusammenhang sollte auch einmal über die eigenen Erste-Hilfe-Kenntnisse nachgedacht werden. Auch sie lassen sich auffrischen. Und „Stabile Seitenlage und korrekte Wund-Erstversorgungen können Leben retten!“ (Auto-Reporter.NET/arie)
Verbandkasten: Stummer Helfer gehört an Bord