Ab 2013 könnten Führerscheine nur noch befristet ausgestellt werden und nach 15 Jahren ihre Gültigkeit verlieren. Danach müsste die „Pappe“ neu beantragt werden; erneute Fahrprüfungen oder Gesundheitstests sind nicht vorgesehen. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist Medienberichten zufolge bei der Bundesregierung in Planung.
Mit der Neuregelung entspräche die Bundesregierung einer EU-Richtlinie, die von Deutschland bislang nicht umgesetzt wurde. EU-weit soll es künftig nur noch den Führerschein im Scheckkartenformat geben. Führerscheine, die bis 2013 ausgestellt werden, behalten ihre Gültigkeit bis zum Jahr 2033. Anschließend sind auch sie gegen das neue, befristete Exemplar umzutauschen.
Der regelmäßige Austausch der Dokumente soll die Papiere auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik belassen. Aktualisiert wird dabei zugleich auch das Passbild, um den Inhaber leichter identifizieren zu können. (Auto-Reporter.NET/arie)
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