Bremst eine Autofahrerin wegen eines Eichhörnchens und fährt ein nachfolgendes Auto auf, so trägt der Aufgefahrene 75 Prozent der Schuld. Er kann sich nicht darauf stützen, dass die Vorausfahrende „grundlos und überraschend“ gebremst habe. Grundsätzlich gelte: Wer auf seinen Vordermann auffährt, der hat Schuld. Entweder, weil er zu unaufmerksam war oder weil er zu wenig Sicherheitsabstand hatte. Hier gab es keine unbeteiligten Zeugen, so dass das Gericht den Fall nicht zweifelsfrei klären konnte.


Beide Unfallschilderungen waren plausibel: Die Vorausfahrende erklärte, das Eichhörnchen sei bereits über die Straße gelaufen, als sie zweimal moderat hintereinander abgebremst habe. Der Nachfolgende schilderte dagegen, dass das Eichhörnchen am Fahrbahnrand gesessen und erst nach der Vollbremsung des Vordermanns die Fahrbahn überquert habe. Damit stand Aussage gegen Aussage.) (AmG München, 331 C 16026/13)

Quelle: Wolfgang Büser/dpp-AutoReporter

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