Regeln wie bei Unfall im Straßenverkehr
„Kommt es auf einem Parkplatz oder im Parkhaus zu einem Unfall, gelten meist dieselben Regeln wie bei einem Unfall im Straßenverkehr: Die Beteiligten können, müssen aber nicht die Polizei rufen.“
Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO
Zettel an Windschutzscheibe reicht nicht
Wichtig ist, dass die betroffenen Autofahrer Kontaktdaten austauschen und sich, wenn möglich, über den Unfallhergang einigen. Wer bei einem parkenden Auto einen Schaden verursacht, sollte auf den Besitzer warten. Ein Zettel mit Telefonnummer hinter der Windschutzscheibe reicht nicht – unter Umständen kann das Fahrerflucht bedeuten.
Für den Versicherungsschutz gilt folgendes:
Der Schutz der Kfz-Haftplicht- und der Kaskoversicherung greift auch bei einem Unfall auf einem Parkplatz oder im Parkhaus. Wer aber beispielsweise mit seinem vollgepackten Einkaufswagen an ein parkendes Auto stößt und dort Kratzer hinterlässt, der muss sich an seine Privat-Haftpflichtversicherung wenden. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, die beim Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht werden. Schäden am eigenen Fahrzeug, die ein Unbekannter verursacht hat, übernimmt nur eine Vollkaskoversicherung. Allerdings muss der Versicherungsnehmer dabei die vereinbarte Selbstbeteiligung tragen und verliert einen Teil seines Schadenfreiheitsrabatts. Einige Versicherer bieten daher einen Zusatzbaustein für kleine Schäden an, die mit dem ‚Smart Repair‘-Verfahren repariert werden können. Dabei bedeutet ‚Smart‘ nicht nur schlau, sondern steht als Abkürzung für Small Middle Area Repair Technologies – also Reparaturtechniken für kleine bis mittelgroße Bereiche. Das ist kostengünstiger und bei einigen Versicherern wird der Schadenfreiheitsrabatt nicht zurückgestuft.
Quelle: ERGO Group AG